Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Ihre fachlichen Schwerpunkte sind Eheverträge, Scheidungen, Erbrecht, Vermögensnachfolge, Testamentsvollstreckungen, Grundstücksrecht.
Geboren in Hannover, studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Sie absolvierte das 1. und 2. Staatsexamen in Baden-Württemberg.
Seit 1985 ist Carla von der Heyde Rechtsanwältin, seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht und seit 1999 Notarin.